AGB der Vermittlungsleistungen von 15Talents für die ausschreibenden Unternehmen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen 15Talents und den Unternehmen, die ihre Projekte über 15Talents ausschreiben. Für Studenten, Doktoranden, Referendare und Post-Graduates (im Weiteren bezeichnet als „Student“), die ihr Qualifikationsprofil bei 15Talents einstellen, gelten die
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Studenten“
. Die AGB regeln, sofern nicht durch individuelle schriftliche Vereinbarung, insbesondere durch abweichende Rahmenvereinbarungen mit dem jeweiligen Unternehmen, im Einzelnen etwas anderes ausgehandelt worden ist, die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und 15Talents abschließend. Diese AGB können jederzeit gespeichert und/oder ausgedruckt werden.
2. Übersicht zum Angebot von 15Talents
2.1
15Talents vermittelt zwischen Unternehmen, die einzelne Projekte oder dauerhaft Dienst- oder Werkleistungen auf der Website von 15Talents ausschreiben, und Studenten, die ihre Qualifikationen über 15Talents in Qualifikationsprofilen anbieten.
2.2
15Talents gleicht die Ausschreibungen der Unternehmen mit den Qualifikationsprofilen der Studenten ab und übermittelt von diesen den Unternehmen eine Auswahl. Die Auswahl trifft 15Talents unter Berücksichtigung einer größtmöglichen Übereinstimmung zwischen den jeweiligen Ausschreibungsanforderungen und den dafür jeweils passenden Qualifikationsprofilen. Hierfür wird nach Maßgabe eines von 15Talents entwickelten Abgleich- und Ranking-Verfahrens eine Rangfolge der zur Ausschreibung passenden Qualifikationsprofile hergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der von 15Talents getroffenen Auswahl besteht nicht. Ebenso wenig besteht für die Studenten ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die von 15Talents zu treffende Auswahl, bzw. auf eine bestimmte Platzierung innerhalb des Rankings oder auf die Aufnahme auf die Webseite.
2.3
Die Unternehmen können anhand der Qualifikationsprofile entscheiden, ob und mit welchen Studenten sie über die im Profil angegeben Daten in Kontakt treten möchten. 15Talents vermittelt die Gelegenheit zum Vertragsschluss zwischen den Unternehmen und den Studenten.
2.4
Mit dem Einstellen einer Ausschreibung bei 15Talents wird zwischen 15Talents und dem ausschreibenden Unternehmen ein Vermittlungsvertrag geschlossen.
2.5
Nach Abschluss des Projekts können sowohl die Unternehmen als auch die Studenten, die auf die Vermittlung von 15Talents hin einen Vertrag geschlossen haben, den jeweils anderen Vertragspartner, also seine Leistungen und sein Verhalten, bewerten. Diese Bewertung wird auch anderen Nutzern des Angebots von 15Talents öffentlich zugänglich gemacht.
3. Registrierung
Bevor ein Unternehmen seine Ausschreibung bei 15Talents einstellen kann, ist dessen Registrierung erforderlich. Hierfür meldet sich das Unternehmen über das dafür vorgesehene Registrierungsverfahren an. Die Registrierung ist abgeschlossen, wenn diese durch 15Talents angenommen wurde. 15Talents hat keine Rechtspflicht zur Annahme einer Registrierung und zur Freischaltung einer bestimmten Ausschreibung. Mit der Registrierung erhält das Unternehmen Zugang zu seinem persönlichen, nicht übertragbaren Passwort-geschützten Account.
4. Vermittlungsverlauf
4.1
Nach erfolgter Registrierung stellt das Unternehmen eine Ausschreibung auf der Website von 15Talents ein. 15Talents trifft aus den Stundenten, die sich auf diese Ausschreibung bewerben, nach dem oben dargestellten Verfahren eine Auswahl und übermittelt diese dem Unternehmen.
4.2
Das Unternehmen informiert 15Talents binnen 14 Tagen ab Erhalt der Auswahl, ob und mit welchen Studenten ein Vertrag abgeschlossen wird. Auf Wunsch von 15Talents lässt das Unternehmen 15Talents umgehend nach Vertragsschluss eine Kopie des mit dem/den Studenten abgeschlossenen Vertrages zukommen.
4.3
Mit Abrechnung der angefallenen Provision, wie unter Ziff. 5 dargestellt, durch 15Talents ist der Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
5. Nutzungsentgelte, Provision
5.1
Ein Unternehmen zahlt im Vermittlungsfall eine Provision an 15Talents. Diese beträgt einen Prozentsatz des Projekthonorars, das von dem Unternehmen an den Studenten gezahlt wird. Details sind der
aktuellen Übersicht
zu entnehmen. Es entstehen keine weiteren Gebühren, beispielsweise für die Einrichtung eines Unternehmensaccounts oder das Einstellen von Projektausschreibungen, oder versteckte Kosten.
Darüber hinausgehende regelmäßige Nutzungsentgelte fallen nur dann an, wenn dies zwischen dem Unternehmen und 15Talents schriftlich vereinbart wird. Zur Wahrung der Schriftform genügen das Angebot von 15Talents und die Annahme des Unternehmens jeweils per E-Mail. 15Talents kann den Unternehmen auch die Rechnungen per E-Mail übermitteln.
5.2
Sollte der tatsächliche Auftragswert über dem zunächst in der Ausschreibung angegebenen liegen, ist der tatsächliche Auftragswert relevant. 15Talents stellt dem Unternehmen eine Rechnung, die binnen zwei Wochen zu begleichen ist, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich die Zusammenfassung mehrerer Rechnungen vereinbart wurde. Stellt sich nach Rechnungsstellung heraus, dass das Auftragsvolumen größer und damit das Honorar des Studenten höher war als in der Ausschreibung angegeben, hat das Unternehmen 15Talents binnen 10 Tagen ab dieser Kenntnis zu informieren. 15Talents stellt dann eine Nachberechnung der Provision an und stellt diese in Rechnung.
5.3
Verpflichtet das Unternehmen denselben Studenten später für einen weiteren Auftrag, so fallen jeweils 10 % der neuen Auftragssumme als Provision an.
5.4
Stellt das Unternehmen einen von 15Talents vermittelten Studenten fest ein, fällt eine Provision in Höhe von 10 % des ersten Jahresgehaltes des Studenten an. Dies gilt auch dann, wenn eine Probezeit vereinbart wird und der Student das Unternehmen in der Probezeit wieder verlässt.
5.5
Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Studenten verdient und die Kündigung des Vermittlungsauftrages nicht mehr möglich. Die Entscheidung des Unternehmens, das Projekt nicht mehr durchzuführen oder den/die Studenten nicht mehr einzusetzen, berührt den Anspruch nicht.
5.6
Wird ein zustande gekommener Vertrag aus gleich welchem Rechtsgrund aufgehoben, weil die von dem Unternehmen gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprachen, so schuldet dieses mindestens die Zahlung der vollen Provision. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
5.7
Hat das Unternehmen versäumt, 15Talents über einen nicht mehr vorhandenen Projektbedarf zu informieren und 15Talents hat geeignete Studenten ermittelt und dem Unternehmen zugeführt, erhält 15Talents eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Projekthonorars.
6. Pflichten des Unternehmens
6.1
Das Unternehmen ist verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Inhalte anzugeben und die Ausschreibungen auf dem aktuellen und zutreffenden Stand zu halten.
Sobald sich ein Student beworben hat, kann das Unternehmen die Ausschreibung nicht mehr verändern. Wenn sich entscheidende Projektdaten ändern, muss das Projekt geschlossen, der Bewerber informiert und das Projekt neu eingestellt werden.
6.2
Das Unternehmen hat 15Talents unaufgefordert Auskunft über Folgeverträge mit von 15Talents vermittelten Studenten zu erteilen – auf Wunsch von 15Talents durch Vorlage von Rechnungskopien bei einzelnen Projekten, bei einem Arbeitsvertrag durch Vorlage der Teile des Arbeitsvertrages, die Gehalt und Unterschriften enthalten. Diese Auskunftspflicht besteht drei Jahre lang nach Vermittlung des letzten Studenten.
6.3
Das Unternehmen ist verpflichtet, keine gesetzeswidrigen Inhalte und/oder Inhalte zu verwenden, die die Rechte Dritter verletzen.
6.4
15Talents ermöglicht es dem Unternehmen, die von 15Talents vermittelten Studenten nach der Durchführung eines Projekts zu bewerten. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Bewertungen ausschließlich sachliche und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
6.5
Das Unternehmen ist verpflichtet, seine Login-Daten vertraulich zu behandeln. Dies gilt vor allem für deren Weitergabe innerhalb des Unternehmens. Die Sorgfaltspflicht, beispielsweise bei der Änderung der Unternehmens- oder Projektdaten, obliegt dem Unternehmen.
7. Einräumung von Rechten, Nutzung von Inhalten
7.1
Die Unternehmen räumen 15Talents mit der Einstellung von Inhalten auf der Webseite unentgeltlich sämtliche zur vertragsgemäßen Nutzung dieser Inhalte für das Angebot von 15Talents erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte zur nicht exklusiven, weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ein. Hierzu gehören insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung über das Internet, auch im Wege sämtlicher drahtloser Übertragungstechniken, das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form gleich welcher Art, sowie das Recht Vervielfältigung und Verbreitung auf Speichermedien gleich welcher Art (z.B. CD, DVD, Festspeicher, usw.) und das Recht zur Verbreitung der Inhalte als Datei über E-Mail oder sonstigen elektronischen Versand (auch als downloadbare Datei), das Recht zur Erfassung, Archivierung, Bearbeitung, und Speicherung in elektronischen Datenbänken sowie das Recht, sämtliche Inhalte ganz oder teilweise auch an Dritte zu übertragen oder durch Dritte ausüben zu lassen. Die Rechteübertragung gilt auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages fort. 15Talents bleibt insbesondere dazu berechtigt, die Bewertungen weiterhin zu archivieren, auszuwerten und in dem in dieser Ziff. genannten Umfang zu nutzen.
7.2
15Talents ist berechtigt, das Unternehmen unter Verwendung von dessen Logo als Referenz zu nennen.
7.3
Den Unternehmen ist die Nutzung von Inhalten des Angebots von 15Talents zu anderen als von diesem Vermittlungsvertrag vorgesehenen Zwecken ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von 15Talents nicht gestattet.
8. Folgen von Vertragsverletzungen
8.1
Nach Übermittlung von Vorschlägen durch 15Talents ist das Unternehmen verpflichtet, binnen 14 Tagen mitzuteilen, ob es sich für einen oder mehrere Studenten entschieden hat und für wen. Unterlässt es diese Mitteilung, fällt ein Betrag von 10 % der ausstehenden Provision als Vertragsstrafe an wenn nicht zuvor schriftlich (wobei der Schriftverkehr per E-Mail ausreicht) vereinbart wurde, dass die Frist verlängert wird. Die Entstehung des vollen Provisionsanspruchs für den Fall eines Vertragsschlusses bleibt davon unberührt.
8.2
Unterbleibt eine solche Mitteilung und erlangt 15Talents Kenntnis von einem Vertragsschluss zwischen dem Unternehmen und einem der von 15Talents benannten Studenten, fällt zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der ausgeschriebenen Auftragssumme als Vertragsstrafe an. Die Mitteilung gilt als unterblieben, wenn sie nicht binnen 10 Tagen ab Vertragsschluss bei 15Talents eingegangen ist.
8.3
Das Unternehmen muss in gleicher Weise 15Talents über jeden weiteren Vertragsschluss mit dem/den Studenten unterrichten. Die Mitteilungspflicht gilt drei Jahre lang. Der Lauf der Frist beginnt mit dem letzten Angebot von 15Talents an das Unternehmen, in dem dieser Student benannt wird.
8.4
15Talents kann die folgenden Maßnahmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Unternehmen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder den Vermittlungsvertrag mit 15Talents verletzt: vorläufige Löschung von Ausschreibungen oder einzelnen Inhalten, Abmahnung, vorläufige Sperrung, sowie für den Fall einer schweren oder trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung die fristlose Kündigung des Vermittlungsvertrages.
8.5
Das Unternehmen stellt 15Talents von sämtlichen Forderungen frei, die andere Unternehmen oder Studenten oder sonstige Dritte gegen 15Talents wegen der vom Unternehmen bei 15Talents eingestellten Inhalte geltend machen, einschließlich der Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.
9. Haftung
9.1
15Talents ist eine Plattform, über die die Unternehmen direkt mit den Studenten in Kontakt treten können. 15Talents wird bei den zwischen den Unternehmen und den Studenten geschlossenen Verträgen nur als Vermittler tätig und ist an den rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und den Studenten nicht beteiligt. Die Unternehmen sind für den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung der mit den Studenten geschlossenen Verträge allein verantwortlich.
9.2
15Talents übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der eingestellten Angaben und Inhalte. Es ist allein Sache des Unternehmens, sich bei dem Studenten, mit dem Kontakt aufgenommen wird, über die Richtigkeit der Angaben zu versichern.
9.3
15Talents haftet nicht für die von den Studenten/Unternehmen abgegebenen Bewertungen. Diese geben ausschließlich deren Meinung wieder. Enthält die Bewertung jedoch nachweislich unwahre Tatsachen oder Schmähkritik, so wird 15Talents, sobald sie davon in Kenntnis gesetzt wurde, diese unverzüglich vorläufig entfernen und dem Unternehmen/Studenten, dessen Bewertung entfernt worden ist, Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Wird die Wahrheit der Behauptung bzw. des sachlichen Anknüpfungspunktes für die Kritik von demjenigen, der sie geäußert hat, nicht bewiesen, bleibt die Wertung gesperrt.
9.4
15Talents haftet für Schäden, die nicht durch eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit verursacht wurden und die nicht mindestens grob fahrlässig durch 15Talents verursacht worden sind, nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden durch eine schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz haftet 15Talents nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.5
15Talents kann eine 100%ige Verfügbarkeit der Angebote aus technischen Gründen nicht gewährleisten. 15Talents bemüht sich jedoch, die 15Talents- Websites ständig verfügbar zu halten. Wartungs-, Sicherheits- sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von 15Talents stehen, z.B Störungen von Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Streiks etc., können jedoch zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf den 15Talents-Websites führen. Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen werden.
10. Laufzeit des Vertrages
10.1
Der zwischen dem Unternehmen und 15Talents geschlossene Vermittlungsvertrag ist nach Abschluss eines Vertrages mit einem/mehreren Studenten für das eingestellte Projekt abgeschlossen.
10.2
Für Unternehmen, die mit 15Talents durch weitere schriftliche Vereinbarung eine dauerhafte Nutzung vereinbart haben, gilt: Das Unternehmen und 15Talents können, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, den Vermittlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform per E- Mail erklärt werden. Der Nutzer erhält über die Kündigung eine Bestätigung. Sofern zwischen dem Unternehmen und einem über 15Talents vermittelten Studenten innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung ein Vertrag geschlossen wird, schuldet das Unternehmen noch die Zahlung der vereinbarten Provision, für Folgeaufträge binnen drei Jahren nach Kündigung eine Provision in Höhe von 10 %.
11. Datenschutz
11.1
15Talents beachtet die gesetzlichen Datenschutzvorgaben und wird insbesondere die Daten des Unternehmens nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Das Unternehmen kann die bei 15Talents hinterlegten Daten jederzeit über sein Profil einsehen und ändern. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks und zur Abwicklung des Vertrages genutzt. Dazu gehört insbesondere, dass die vom Unternehmen eingestellten Inhalte von 15Talents öffentlich zugänglich gemacht werden können, in eine Datenbank sowie ein Ranking eingearbeitet werden können und den Studenten auch direkt übermittelt werden können. Zugleich werden die Nutzerbewegungen auf den Websites von 15Talents aufgezeichnet und statistisch intern ausgewertet, um so das Angebot von 15Talents optimieren zu können. Die detaillierte Datenschutzerklärung von 15Talents kann jederzeit abgerufen werden unter:
http://www.15talents.com/datenschutzrichtlinie
11.2
Das Unternehmen darf die Daten des von 15Talents vermittelten Studenten nicht weitergeben. Führt eine unter Verstoß gegen diese Regelung erfolgte Weitergabe von Informationen zu einem Vertragsabschluss mit dem von 15Talents vermittelten Studenten und einem Dritten, ist das Unternehmen zur Zahlung der vereinbarten Provision und zusätzlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Auftragssumme verpflichtet.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen sowie rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zulässig.
12.2
Änderungen des Vermittlungsvertrages bedürfen der Schriftform.
12.3
15Talents behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies wäre für das Unternehmen nicht zumutbar. 15Talents wird das Unternehmen über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht das Unternehmen der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Unternehmen angenommen. 15Talents wird das Unternehmen in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
12.4
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
12.5
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von 15Talents. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.